
Fahrtenbuchmethode – Rechenbeispiel
Um die Berechnung zu verdeutlichen, habe ich hier ein Beispiel konzipiert:
Fahrtenbuch | Gefahrene Kilometer | Anteil an den Gesamtkilometern |
Dienstliche/berufliche Fahrten | 5.400 | 45 % |
Privatfahrten | 5.000 | 42 % |
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Eine Fahrt pro Tag 8 km, 5 Tage die Woche, 40 Wochen im Jahr | 1.600 | 13 % |
Familienheimfahrten | 0 | 0 % |
Gesamt | 12.000 | 100 % |
Kfz-Kosten | € |
Abschreibung (Anschaffungskosten 15.000 €, Nutzungsdauer 6 Jahre | 2.500 |
Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Kasko etc.) | 650 |
Kfz-Steuern | 160 |
Kfz-Betriebskosten | 1.180 |
Reparaturen (Service, TüV, Reifenwechsel) | 85 |
Gesamtkosten Diese werden im ersten Schritt als Betriebsausgaben abgezogen. | 5.340 |
Privatanteil = 5.340 € * 42 % = 2.242,80 €
Diese sind als Einnahme zu erfassen und erhöhen damit den Gewinn.
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte = 5.340 € * 13 % = 694,20 €
Diese sind als Einnahme zu erfassen und erhöhen damit den Gewinn (einzutragen in Zeile 85 der Anlage EÜR der Steuererklärung).
Aber: Die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte dürfen mit der Entfernungspauschale als Betriebsausgaben abgezogen werden. Als Betriebsausgaben sind dann noch folgende Beträge zu erfassen (einzutragen in Zeile 86 der Anlage EÜR der Steuererklärung):
Entfernungskilometer Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb | = 800 km (50 % von 1.600 km) | 240 € |
Zusammenfassung: Was bleibt als Betriebsausgabe?
Gesamtkosten | 5.340,00 € | |
abzüglich | ||
Privatfahrten | -2.242,80 € | |
Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb | -694,20 € | |
Abzugsfähige tatsächliche Kosten | 2.403,00 € | |
Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb (Pauschale) | 240,00 € | |
Gesamte Betriebsausgaben aus Fahrtkosten | 2.643,00 € |
Die Betriebsausgaben sind damit mit der Fahrtenbuchmethode genauso hoch wie bei dem Verfahren, dass das Kfz im Privatvermögen ist und die betrieblichen Fahrten mit den tatsächlichen Kosten angesetzt werden.
Die Handhabung der Regelung: Das Kfz verbleibt im Privatvermögen und die Anwendung der Pauschalen kann demgegenüber aus einkommensteuerlicher Sicht vorteilhafter oder nachteiliger sein. Das muss in jedem Einzelfall ausgerechnet werden.
Aus umsatzsteuerlicher Sicht ist ein Ansatz des Pkw im Betriebsvermögen regelmäßig vorteilhafter. Da Musiker aber oft umsatzsteuerbefreit sind, haben sie keinen Vorsteuerabzug und der Vorteil verpufft.
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