
Auf Dienstreise: Reisenebenkosten
Sonstige Reisenebenkosten, die im Rahmen einer Dienstreise anfallen, können deine steuerliche Bemessungsgrundlage mindern. Im Wesentlichen kommen die folgenden Kosten in Betracht:
- Kosten für die Beförderung und die Aufbewahrung von Gepäck
- Telefonkosten (heute relativ irrelevant, da diese in der Regel über das Handy erfolgen)
- Kosten für Schriftverkehr
- Straßennutzungsgebühren
- Parkgebühren
- Reparaturkosten, Schadenersatzleistungen infolge von Verkehrsunfällen
- Reisegepäckversicherung
- Wertverlust infolge eines Diebstahls (außer Geld und Schmuck)
Privat veranlasst und damit nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind dagegen die folgenden Kosten:
- Buß- und Verwarngelder
- Tageszeitungen
- private Telefonate
- Massagen
- Getränke aus der Minibar
- Pay-TV
- Anschaffung von Bekleidung, Koffern und Reiseausrüstung
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